Haben Sie Ihre Trinkwasseranlagen schon auf
Legionellen geprüft? Nach dem Beschluss
des Bundesrats zur Novellierung der Trinkwasserverordnung vom
12.10.2012, müssen alle untersuchungspflichtigen Trinkwasseranlagen bis
zum 31.12.2013 erstmalig auf Legionellen geprüft werden.
Falls sie diese Frist verpasst haben sollten, raten wir Ihnen dazu die notwenige Legionellenanalyse schnellstmöglich nachzuholen!
Nach der erstmaligen Überprüfung müssen die Trinkwasseranlagen regelmäßig erneut auf Legionellenbefall geprüft werden. Trinkwasseranlagen zur öffentlichen Abgabe von Trinkwasser (Sporthallen, Vereinsheime mit Duschanlagen) müssen jährlich überprüft werden. Trinkwasseranlagen zur kommerziellen Abgabe von Trinkwasser (Wohnimmobilien, Mehrfamilienhäuser) unterliegen einem 3-jährigen Zyklus zur Überprüfung, wenn die Erstbeprobung negativ auf Legionellen verläuft.
Die erforderlichen Probenahmen mit zugehöriger Legionellenprüfung im akkreditierten Labor führen wir für sie ordnungsgemäß durch. Zuzüglich beraten wir sie gerne über die weiterhin notwendigen Probenahmestellen, Prüfungsintervalle und Meldepflichten.
Was tun bei positivem Legionellen-Untersuchungsergebnis?
Liegt ein positives Untersuchungsergebnis der
Trinkwasserbeprobung vor, bei welchem der Grenzwert (technischer
Maßnahmenwert) der TrinkwV überschritten wird, ist gemäß TrinkwV 2001 i.d.F. vom 03.01.2018 die
Erstellung einer Gefährdungsanalyse notwendig.
In der
Gefährdungsanalyse wird die gesamte Trinkwasserinstallation in Hinblick
auf die Nichteinhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik im
Zusammenhang mit den Untersuchungsergebnissen beurteilt, wobei hier eine
besondere Betrachtung auf hygienische oder chemische Beeinflussung der
Trinkwasserqualität und das daraus resultierende Gesundheitsrisiko der
versorgten Verbraucher gelegt wird.
In der Gefährdungsanalyse
werden nicht nur Mängel im Hinblick auf die allgemein anerkannten Regeln
der Technik betrachtet, sondern auch Gefährdungen in anderen Bereichen
wie zB. durch spezifische Bauweise, etc...
Anhand dieser Analyse wird ein Maßnahmeplan erstellt, welcher dem
Betreiber weitere Optionen zur Beseitigung der Kontamination erläutert.
Was tun bei konkretem Legionellenbefall?
Wenn
die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung durch die festgestellten
Paramter überschritten werden, so muss der Legionellenbefall umgehend beseitigt
werden.
Legionellen und andere Mikroorganismen lassen sich in
Trinkwasserleitungen durch Desinfektionen und gezielte Spülungen erfolgreich beseitigen.
Wir bieten Ihnen hierzu
als Sicherheitsmaßnahme einen Membran-Legionellen-Filterduschkopf,
welcher bei akutem Legionellenbefall oder nachhaltig eingesetzt werden
kann. Zuzüglich bieten wir Ihnen eine mikrobiologische Sanierung der Trinkwasserinstallation mit einem organisch-mineralischen Wirkstoff an, welcher auch den Biofilm in der Trinkwasseranlage beseitigt. (Zulassung durch das Umweltbundesamt)